Besteuerung

Peppol und Mehrwertsteuer in Luxemburg: Was Sie beachten müssen

Wie hängen Peppol und die luxemburgische MwSt zusammen? Erfahren Sie, welche steuerlichen Anforderungen bei E-Rechnungen gelten und wie die Steuerverwaltung (ACD) die Digitalisierung vorantreibt.

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Peppol Box Team

24. Januar 2025

6 Min. Lesezeit
Peppol und Mehrwertsteuer in Luxemburg

E-Rechnungen und das hiesige Steuersystem

Die elektronische Rechnungsstellung über Peppol ist nicht nur ein technisches Thema – sie hat direkte Auswirkungen auf Ihre steuerlichen Pflichten und Prozesse. In Luxemburg, wo die Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes – ACD) und die Enregistrement-Verwaltung für MwSt-Fragen zuständig sind, spielt die korrekte Handhabung der Mehrwertsteuer bei E-Rechnungen eine zentrale Rolle.

Dieser Artikel erklärt, wie Peppol und die MwSt zusammenhängen, welche Pflichtangaben Ihre E-Rechnungen enthalten müssen und wie die Digitalisierung Ihre Steuerprozesse vereinfachen kann.

MwSt-Pflichtangaben auf E-Rechnungen

Jede Rechnung im Großherzogtum – ob elektronisch oder auf Papier – muss bestimmte Pflichtangaben gemäß dem MwSt-Gesetz enthalten. Bei E-Rechnungen über Peppol werden diese Angaben in strukturierter Form übermittelt:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Empfängers
  • MwSt-Identifikationsnummer (TVA-Nummer) beider Parteien
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen
  • Nettobetrag, angewandter MwSt-Satz und MwSt-Betrag
  • Bruttobetrag (Gesamtbetrag einschließlich MwSt)
  • Datum der Lieferung oder Leistung, falls abweichend vom Rechnungsdatum

Peppol Box stellt sicher, dass alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt und im richtigen Format übertragen werden. Das reduziert Fehler und steuerliche Risiken erheblich.

Die MwSt-Sätze im Überblick

Das Land hat die niedrigsten MwSt-Sätze in der EU – ein Wettbewerbsvorteil, der auch bei der elektronischen Rechnungsstellung korrekt abgebildet werden muss:

  • 17 % – Normaler Satz (der niedrigste Normalsatz in der EU)
  • 14 % – Ermäßigter Satz (z.B. für bestimmte Weine, Heizöl)
  • 8 % – Ermäßigter Satz (z.B. für Gas, Strom, Friseurdienstleistungen)
  • 3 % – Super-ermäßigter Satz (z.B. für Lebensmittel, Bücher, Kinderkleidung)

Bei Peppol-Rechnungen wird der MwSt-Satz als strukturierte Daten übermittelt. Das bedeutet, dass Ihre Buchhaltungssoftware den Satz automatisch erkennen und verbuchen kann – ohne manuelle Prüfung.

Wichtig: Bei grenzüberschreitenden Rechnungen innerhalb der EU gelten besondere Regeln (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftliche Lieferungen). Peppol unterstützt auch diese Szenarien mit den entsprechenden Steuer-Codes.

Grenzüberschreitende MwSt und Peppol

Aufgrund der geografischen Lage und des internationalen Wirtschaftsumfelds sind hiesige Unternehmen besonders stark in den grenzüberschreitenden Handel eingebunden. Viele von ihnen haben Geschäftspartner in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.

Bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen innerhalb der EU gilt häufig das Reverse-Charge-Verfahren: Die MwSt wird nicht vom Lieferanten, sondern vom Empfänger der Leistung abgeführt. Peppol-Rechnungen bilden diese Mechanismen korrekt ab:

  • Korrekte Steuer-Codes für innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen
  • Automatische Erkennung des Reverse-Charge-Verfahrens durch die Empfängersoftware
  • Validierung der MwSt-Nummern beider Parteien über das VIES-System
  • Transparenz bei der Dokumentation für Steuerprüfungen

Die Rolle der Steuerverwaltung (ACD)

Die Steuerverwaltung (ACD) und die Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA verfolgen die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung aufmerksam. Obwohl es derzeit keine B2B-Pflicht gibt, sind einige Entwicklungen absehbar:

  • EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age): Plant die Einführung elektronischer Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen
  • Digitale Steuererklärungen: Die ACD fördert bereits die digitale Einreichung von Steuererklärungen
  • Transparenz: E-Rechnungen erleichtern Steuerprüfungen und reduzieren Steuerbetrug

Unternehmen, die bereits jetzt auf E-Rechnungen umstellen, sind für künftige regulatorische Anforderungen bestens vorbereitet. Peppol Box bietet dabei den Vorteil, Rechnungen als CSV, XML oder PDF zu exportieren oder über die API in Ihre bestehende Verwaltungslösung einzubinden. Mit Flexina Sync erhält Ihr Steuerberater Ihre Rechnungen automatisch aus Peppol Box — kostenlos und ohne Aufwand für Sie.

Vorteile der E-Rechnung für Ihre Steuerprozesse

Die elektronische Rechnungsstellung über Peppol bietet zahlreiche steuerliche Vorteile:

  • Weniger Fehler: Automatische Validierung der MwSt-Sätze und -Beträge
  • Schnellere Verarbeitung: Rechnungen werden automatisch verbucht
  • Bessere Dokumentation: Lückenlose digitale Nachverfolgbarkeit für Steuerprüfungen
  • Automatischer Vorsteuerabzug: Korrekt strukturierte Daten erleichtern den MwSt-Vorsteuerabzug
  • Vereinfachte MwSt-Erklärung: Alle Daten liegen bereits digital und strukturiert vor

Aufbewahrungspflichten beachten

Hierzulande müssen Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Elektronische Rechnungen, die über Peppol empfangen oder versendet werden, erfüllen die Aufbewahrungsanforderungen automatisch, sofern sie in einem geeigneten System archiviert werden.

Peppol Box speichert alle Ihre E-Rechnungen sicher und ermöglicht jederzeit den Zugriff auf Ihr Rechnungsarchiv – ideal für Steuerprüfungen und die laufende Buchhaltung.

Optimieren Sie Ihre Steuerprozesse mit Peppol Box! Unsere Lösung stellt sicher, dass alle Ihre E-Rechnungen den luxemburgischen MwSt-Anforderungen entsprechen. Testen Sie Peppol Box noch heute und vereinfachen Sie Ihre Buchhaltung.

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