Überblick

Elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg: Stand und Perspektiven

Luxemburg hat die elektronische Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge seit März 2023 verpflichtend gemacht. Erfahren Sie alles über den regulatorischen Rahmen, die zugelassenen Kanäle und die Perspektiven für den B2B-Bereich.

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Peppol Box Team

24. Januar 2025

7 Min. Lesezeit
Elektronische Rechnungsstellung in Luxemburg - Überblick

Das Großherzogtum, Pionier der elektronischen Rechnungsstellung in Europa

Luxemburg hat sich als eines der am weitesten fortgeschrittenen Länder in Sachen Verwaltungsdigitalisierung in Europa positioniert. Mit dem Inkrafttreten der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge im März 2023 hat das Land einen wichtigen Schritt zur Modernisierung seiner Handelsbeziehungen mit dem öffentlichen Sektor vollzogen.

Diese Pflicht, die alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe betrifft, ist Teil der nationalen Digitalisierungsstrategie des Ministeriums für Digitalisierung. Sie zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Bearbeitungskosten zu senken und die Transparenz von Transaktionen mit dem Staat zu verbessern.

Für lokale Unternehmen ist es wichtig, den aktuellen Rahmen zu verstehen und die kommenden Entwicklungen vorherzusehen, um wettbewerbsfähig und konform zu bleiben. Dieser Artikel bietet Ihnen einen vollständigen Überblick.

Peppol Box ist nicht nur ein Zugang zum Peppol-Netzwerk. Es ist auch eine einfache Fakturierungssoftware, die darauf ausgelegt ist, Ihre Rechnungen in einem einzigen Tool zu erstellen, zu senden und zu verfolgen – mit integrierter elektronischer Rechnungsstellung, wann immer Sie sie benötigen.

Der aktuelle regulatorische Rahmen: B2G verpflichtend seit März 2023

Seit März 2023 muss jedes Unternehmen, das eine öffentliche Stelle fakturiert, seine Rechnungen in strukturierter elektronischer Form ausstellen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe: Ob Großunternehmen, KMU oder Selbstständiger – alle müssen diese Anforderung erfüllen.

Die Rechnungen müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, die das semantische Format elektronischer Rechnungen definiert. Konkret bedeutet das: Rechnungen können nicht mehr einfach als PDF per E-Mail verschickt werden. Sie müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format übertragen werden, wie dem UBL 2.1-Format, das im Peppol-Netzwerk verwendet wird.

Die beiden offiziell zugelassenen Kanäle für die Übermittlung elektronischer Rechnungen an öffentliche Stellen sind:

  • Das Peppol-Netzwerk: über eine konforme Lösung wie Peppol Box
  • MyGuichet.lu: die staatliche Online-Plattform

Diese beiden Kanäle gewährleisten die Konformität der übermittelten Rechnungen und deren korrekte Empfänge durch öffentliche Verwaltungen.

Die wichtigsten institutionellen Akteure

Mehrere Institutionen spielen eine zentrale Rolle bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung hier:

  • Ministerium für Digitalisierung: steuert die nationale Strategie zur digitalen Transformation und koordiniert die Initiativen im Bereich E-Invoicing
  • Guichet.lu: Verwaltungsportal, das die Plattform MyGuichet.lu für die Einreichung elektronischer Rechnungen anbietet
  • Handelskammer: begleitet Unternehmen bei ihrem digitalen Wandel und bietet Schulungen und Ressourcen an
  • Verwaltung der direkten Steuern (ACD): beaufsichtigt die steuerlichen Aspekte der Rechnungsstellung, insbesondere die MwSt.-Konformität

Diese Institutionen arbeiten zusammen, um einen kohärenten und zugänglichen Rahmen für Unternehmen aller Größen zu bieten.

B2B: noch nicht verpflichtend, aber ein starker Trend

Im Gegensatz zum B2G-Bereich ist die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) noch nicht verpflichtend. Es wurde bis heute kein offizielles Datum für eine solche Verpflichtung angekündigt.

Dennoch gibt es mehrere Faktoren, die lokale Unternehmen dazu bewegen, die elektronische Rechnungsstellung im B2B freiwillig einzuführen:

  • Effizienzgewinne: Reduzierung der Zahlungsziele, Verringerung von Eingabefehlern, Automatisierung der Buchhaltungsprozesse
  • Wettbewerbsdruck: Unternehmen, die bereits E-Invoicing nutzen, bieten ihren Kunden und Lieferanten eine bessere Erfahrung
  • Europäischer Trend: die ViDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age) der Europäischen Union sieht eine schrittweise Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung vor
  • Verpflichtungen in Nachbarländern: Belgien, Frankreich und Deutschland führen die elektronische Rechnungsstellung schrittweise ein, was Unternehmen mit grenzüberschreitenden Partnern betrifft

Diese Transition frühzeitig vorherzusehen ermöglicht eine vorteilhafte Positionierung. Eine Lösung wie Peppol Box ermöglicht einen einfachen Start, ohne auf eine gesetzliche Verpflichtung zu warten.

Die konkreten Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung

Über die regulatorische Konformität hinaus bietet die elektronische Rechnungsstellung greifbare Vorteile für Unternehmen:

  1. Kostenreduktion: Einsparung von Papier, Druck, Porto und physischer Archivierung
  2. Schnelligkeit der Bearbeitung: eine elektronische Rechnung wird in Sekunden übermittelt und empfangen, im Gegensatz zu mehreren Tagen per Post
  3. Weniger Fehler: das strukturierte Format eliminiert manuelle Eingabefehler
  4. Bessere Nachvollziehbarkeit: Echtzeit-Tracking des Rechnungsstatus
  5. Verstärkte MwSt.-Konformität: die strukturierten Daten erleichtern Steuererklärungen und ACD-Kontrollen

Für KMU im Großherzogtum bedeuten diese Vorteile eine signifikante Verbesserung der Liquidität und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Die verfügbaren finanziellen Hilfen

Das Land unterstützt aktiv die Digitalisierung von Unternehmen durch das Programm SME Packages Digital, das vom Wirtschaftsministerium verwaltet wird. Dieses Programm bietet eine Subvention von bis zu 70 % der Kosten für die digitale Transformation von KMU, einschließlich der Einführung von elektronischen Rechnungsstellungslösungen wie Peppol.

Diese finanzielle Hilfe senkt erheblich die Einstiegsbarriere für kleine und mittlere Unternehmen, die sich mit einer Peppol-Lösung wie Peppol Box ausstatten möchten.

Wie Sie sich jetzt vorbereiten können

Ob Sie bereits von der B2G-Pflicht betroffen sind oder eine künftige B2B-Pflicht vorhersehen möchten, hier sind die empfohlenen Schritte:

  1. Bewerten Sie Ihr Rechnungsvolumen und identifizieren Sie Ihre öffentlichen und privaten Partner
  2. Wählen Sie einen Übermittlungskanal: Peppol über eine konforme Lösung oder MyGuichet.lu
  3. Wählen Sie eine auf Ihre Größe und Bedürfnisse zugeschnittene Lösung
  4. Schulen Sie Ihre Teams in den neuen Prozessen
  5. Erkunden Sie die SME Packages Digital-Hilfen zur Kostensenkung

Peppol oder MyGuichet.lu: welchen Kanal wählen?

MyGuichet.lu eignet sich gut für gelegentliche Sendungen an den öffentlichen Sektor. Peppol Box wird besonders nützlich, wenn Sie regelmäßige Flüsse, mehrere Kunden, einen Buchhalter oder eine Treuhand haben, oder einen Automatisierungsbedarf.

Mit Peppol Box erhalten Sie zusätzlich eine vollständige Fakturierungssoftware: Rechnungserstellung, -versand, -empfang, -verfolgung und Buchhaltungsexport in einem einzigen Tool.

Für wen?

Die elektronische Rechnungsstellung via Peppol betrifft ein breites Spektrum an Akteuren in Luxemburg:

  • KMU, die regelmäßig den öffentlichen Sektor oder Unternehmen fakturieren
  • Selbstständige, die ihre Fakturierung und Buchhaltung vereinfachen möchten
  • Treuhandunternehmen, die die Rechnungen ihrer Kunden zentralisieren
  • Regelmäßige Lieferanten des öffentlichen Sektors, für die die B2G-Pflicht bereits gilt
  • Ausländische Gesellschaften, die luxemburgische Stellen via Peppol fakturieren

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Eine einfache Fakturierungssoftware mit integriertem Peppol zum einfacheren Senden, Empfangen und Verwalten Ihrer elektronischen Rechnungen. Kompatibel mit den luxemburgischen Anforderungen, begleitet Sie unsere Plattform bei Ihrem digitalen Wandel.

Für Rechnungen an den luxemburgischen öffentlichen Sektor erfolgt die Übermittlung über Peppol oder MyGuichet.lu.

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