Regulierung

E-Rechnung-Pflicht 2025 in Deutschland: Was Sie jetzt wissen müssen

Ab 01.01.2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Erfahren Sie die genauen Termine, anerkannten Formate und wie Sie sich vorbereiten.

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Peppol Box Team

15. Januar 2025

8 Min. Lesezeit
E-Rechnung-Pflicht Deutschland 2025

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B-Geschäfte eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle hiesigen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Was ist die E-Rechnung-Pflicht?

Die E-Rechnung-Pflicht ist Teil des Wachstumschancengesetzes und betrifft den inländischen B2B-Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen im Inland. Eine E-Rechnung ist dabei ein strukturiertes elektronisches Format, das maschinell verarbeitet werden kann – kein PDF.

Wichtig: Eine PDF-Datei gilt NICHT als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD 2.x erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

Die anerkannten Formate

Hierzulande sind folgende Formate für E-Rechnungen zugelassen:

XRechnung

Der nationale Standard für strukturierte E-Rechnungen, basierend auf der europäischen Norm EN 16931. Reines XML-Format ohne visuelle Darstellung.

ZUGFeRD 2.x

Hybridformat: PDF mit eingebetteter XML-Datei. Kombiniert visuelle Lesbarkeit mit maschineller Verarbeitbarkeit. Muss EN 16931-konform sein.

Peppol als Übertragungsnetzwerk

Peppol ist kein Format, sondern ein europäisches Übertragungsnetzwerk. Über Peppol können XRechnung und andere EN 16931-konforme Formate sicher übermittelt werden.

Der genaue Zeitplan

Stufenweise Einführung:

  • Ab 01.01.2025: Empfangspflicht für ALLE B2B-Unternehmen
  • Bis 31.12.2026: PDF und Papier bleiben für den VERSAND erlaubt
  • Bis 31.12.2027: Verlängerte Übergangsfrist für Unternehmen unter 800.000€ Jahresumsatz
  • Ab 2028: Vollständige E-Rechnung-Pflicht für Versand und Empfang

Wer ist betroffen?

Betroffen:

  • • Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz im Inland
  • Selbstständige und Freiberufler
  • KMU und Handwerksbetriebe
  • Große Unternehmen

Nicht betroffen:

  • • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Grenzüberschreitende Transaktionen (zunächst)
  • Kleinunternehmer nach §19 UStG (nur für den Versand)
  • Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8-29 UStG

Praktische Auswirkungen

Ab Januar 2025 müssen Sie:

  1. 1. E-Rechnungen von Lieferanten empfangen und verarbeiten können
  2. 2. Ein System haben, das XRechnung oder ZUGFeRD lesen kann
  3. 3. Die Rechnungen ordnungsgemäß archivieren

Noch nicht sofort erforderlich:

  • • Eigene Rechnungen als E-Rechnung versenden (bis Ende 2026/2027)
  • • Software komplett umstellen

Wie Peppol Box hilft

Mit Peppol Box sind Sie sofort empfangsbereit:

Empfang aller Formate

XRechnung, ZUGFeRD, UBL – Peppol Box verarbeitet alle EN 16931-konformen Formate.

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Deutschsprachiger Support

Hilfe auf Deutsch bei allen Fragen zur E-Rechnung.

Häufige Fragen

Muss ich ab 2025 selbst E-Rechnungen versenden?

Nein, zunächst nur empfangen. Für den Versand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026 (bzw. 2027 für kleinere Unternehmen).

Ist Peppol hierzulande Pflicht?

Nein, Peppol ist ein Übertragungsweg, kein vorgeschriebenes Format. Die Formate XRechnung und ZUGFeRD sind anerkannt. Peppol ist ein praktisches Netzwerk zur Übermittlung.

Was passiert, wenn ich nicht vorbereitet bin?

Ohne E-Rechnung-Empfangsmöglichkeit können Sie Rechnungen von Lieferanten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, was zu Problemen bei der Vorsteuer führen kann.

Fazit

Die E-Rechnung-Pflicht 2025 ist keine ferne Zukunft mehr, sondern Realität. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Lösung ist die Umstellung einfach.

Peppol Box bietet Ihnen:

  • • Sofortige Empfangsbereitschaft für alle E-Rechnung-Formate
  • • Einfache Integration mit Ihrer bestehenden Buchhaltungssoftware per Export (CSV, XML, PDF)
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